Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Bestandsdatenauskunft

Started by Tìtstewan, April 20, 2013, 08:42:38 AM

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Innenausschuss empfiehlt Zustimmung zu Bestandsdatenauskunft

Datenschützer fordern einen Stopp der neuen Bestandsdatenauskunft durch den Bundesrat. Dieser wird jedoch immer unwahrscheinlicher.

Das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft hat im Bundesrat eine erste Hürde genommen. Der Innenausschuss habe der Länderkammer auf seiner gestrigen Sitzung empfohlen, ohne Einschränkung dem Gesetz zuzustimmen, sagte eine Mitarbeiterin des Ausschussbüros am Freitag auf Anfrage von Golem.de. Ob das Bundesratsplenum in seiner Sitzung vom 3. Mai 2013 der Empfehlung folgt, ist jedoch offen. Eine Ablehnung gilt aber als unwahrscheinlich. Zwar haben die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat eine Mehrheit, jedoch hat die SPD dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition im Bundestag zugestimmt. Möglich ist jedoch, dass einzelne Länder noch eigene Anträge einbringen. [mehr]

Quelle: Golem






Na super, da wird in der Regierung wieder Mist verzapft. ACTA ist gescheitert, nun kommt ein neues durch die Hintertür. Sogar kann nicht nur PIN, der ja veränderbar ist, sondern auch PUK abgefragt werden können. Naja, es ist ja bald Wahl, da bekommt die Regierung hoffentlich noch einen Denkzettel verpasst.

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Bundesrat bestätigt umstrittene Bestandsdatenauskunft
Polizeibehörden erhalten Zugriff auf Passwörter und IPs


Nun hat auch der Bundesrat die Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft durchgewunken, womit das umstrittene Gesetz in Kraft treten kann. Fraglich ist nur, wie lange, denn Kritiker wie der Jurist und Piraten-Politiker Patrick Breyer haben bereits eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Mit dem Gesetz werden Provider dazu verpflichtet, auf Anfrage von Polizeibehörden, Zoll und Geheimdiensten die ,,statischen" Kundendaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Bankverbindungen herauszugeben. Hinzu kommen Zugangsdaten wie das Passwort eines E-Mail-Accounts, den der jeweilige Kunde bei dem entsprechenden Provider hat, sowie PIN- und PUK-Nummern von Mobiltelefonen. Zudem müssen die Provider von Polizei und Geheimdiensten ermittelte IP-Adressen Kunden zuordnen. Den Zugriff auf die Bestandsdaten können die Behörden bereits bei einer Ordnungswidrigkeit anfordern, lediglich bei den Zugangsdaten und IP-Adressen müssen diese im Vorfeld eine richterliche Genehmigung einholen. [mehr]

Quelle: *klick*





*facepalm*

Schade, dass der Medienrummel so gering ist.  :(

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